gültig ab 25. Oktober 2020
Notwendige Einschränkungen am Sportplatz Wienerberg
Damit soll zumindest der Versuch einer Weiterführung des Spielbetriebs in der HMI Arena Wienerberg gestartet werden.
Ab Sonntag, den 25. Oktober 2020 ist ab dem Betreten der Sportanlage das Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS), ausgenommen der Sitzplätze im unmittelbaren Kantinenbereich „Sommerbar“, verpflichtend. Nur während der Sportausübung ist das Ablegen des MNS erlaubt. Zudem ist beim Betreten der Sportanlage das Desinfizieren der Hände zwingend vorgeschrieben und auf der Sportanlage ein Mindestabstand von 1 Meter unbedingt einzuhalten.
Begleitpersonen ist nur in der Anzahl der maximal zur Verfügung stehenden Sitzplätze die sitzende Anwesenheit auf der Tribüne gestattet. Dabei ist ein MNS zu tragen und auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Am Spielfeldrand stehende Personen sind nicht erlaubt und müssen entweder den Platz verlassen oder dürfen sich sitzend unter Einhaltung der Abstandsregel in der „Sommerbar“ aufhalten.
Spieler des SV Wienerberg 1921 sind aufgefordert, in Trainingskleidung auf den Platz zu kommen und nur im Ausnahmefall die zur Verfügung gestellte Kabine zum Umziehen zu verwenden. Diese darf von maximal 6 Personen gleichzeitig genutzt werden. Das Tragen eines MNS und die Wahrung des Sicherheitsabstandes sind verpflichtend.
Die Trainingszeiten werden dahingehend verändert, dass das Eintreffen und das Betreten des Kabinentraktes erst kurz vor Trainingsbeginn erfolgt. Zudem wird das Training um 15 Minuten verkürzt, um den Platz verlassen zu können ohne mit nachfolgenden Mannschaften zusammen zu treffen.
Für den Nachwuchsspielbetrieb ist eine ausreichende Anzahl von Ordnern zuverlässig während der gesamten Veranstaltungsdauer notwendig. Diese sind mit den Vorgaben vertraut zu machen und haben für die Einhaltung der Verordnung zu sorgen, z.B. maximal 25 Zuschauer am Kunstrasenplatz, wobei die offiziell im Spielbericht erfassten Ordner nicht mitzuzählen sind.
Allen beteiligten Personen, vor allem aber auch den Trainern von Kampfmannschaft bis U6 muss klar sein, dass diese Maßnahmen von der Vereinsleitung nicht willkürlich getroffen worden sind, sondern zur Weiterführung des Spiel- und Trainingsbetriebes auf der Sportanlage unerlässlich sind. Sie dienen in erster Linie unserer aller Sicherheit und sollen auch helfen, mögliche hohe Geldstrafen für den Verein abzuwenden.