Vermietung


Kontakt


Gerhard Saurer

0664 340 47 59

gerhard.saurer@kabsi.at


Objekte


Kunstrasen

Platz 2 – Kunstrasenplatz
96x 64m
€ 170,00 für 90 Minuten inkl. 2 Mannschaftskabinen und 1 Schiedsrichterkabine
€ 200,00 für 90 Minuten inkl. Flutlicht, 2 Mannschaftskabinen und 1 Schiedsrichterkabine
€ 150,00 für 60 Minuten Turniermodus inkl. Kabinen

Kosten für das Flutlicht werden verrechnet, wenn das Flutlicht eingeschaltet wird !

Platz 1 – Rasenplatz
100x 70m
€ 460,00 für 90 Minuten inkl. 2 Mannschaftskabinen und 1 Schiedsrichterkabine


Richtlinien für Untermieter


Meisterschaftsheimspiele
€ 2.000,00 pro Saison pro Mannschaft auf dem Kunstrasenplatz (Platz 2)
inkl. 2 Mannschaftskabinen, 1 Schiedsrichterkabine, 2 Vorbereitungsspiele im Sommer und 1 Vorbereitungsspiel im Frühjahr

Flutlichtkosten in Höhe von € 30,00 werden bei Bedarf direkt verrechnet !

Cupspiele und zusätzliche Freundschaftsspiele
€ 120,00 Sonderpreis für Untermieter pro Spiel auf dem Kunstrasenplatz (Platz 2)
€ 150,00 Sonderpreis für Untermieter pro Spiel mit Flutlicht auf dem Kunstrasenplatz (Platz 2)

Trainingsbetrieb Saisonpreise
€ 2.800,00 pro Saison für 1x 90 Minuten wöchentlich, 1/2 Kunstrasenplatz (Platz 2) und 1 Kabine
€ 300,00 pro Saison für 1 Kabine zusätzlich

Trainingsbetrieb Tagespreise
€ 110,00 (mit Flutlicht € 140,00) für 1x 90 Minuten, 1/2 Kunstrasenplatz (Platz 2) und 1 Kabine
€ 110,00 (mit Flutlicht € 140,00) für 1x 90 Minuten, Platz 3 oder Platz 4 und 1 Kabine
€ 90,00 (mit Flutlicht € 120,00) für 1x 90 Minuten, Platz 5 und 1 Kabine
€ 90,00 für 1x 90 Minuten, Platz 6 und 1 Kabine
€ 20,00 für 1 Kabine zusätzlich

Trainingsbeginn ist immer frühestens 6 Wochen vor Meisterschaftsstart. Das letzte Training findet immer in der letzten Woche vor Meisterschaftsende statt. An Feiertagen entfällt das Training ersatzlos.

Alle Termine müssen zeitgerecht – in der Regel einige Wochen vorher – mit dem Vermieter (SV Wienerberg 1921) abgeklärt werden. Der Untermieter erhält eine Benützungsberechtigung, die von mindestens 2 laut Vereinsregister zeichnungsberechtigten Funktionären des Untermieters unterschrieben werden muss. Das Benützungsentgelt muss bei Unterschrift der Benützungsberechtigung komplett bezahlt werden. Eine eventuelle Teilzahlung muss mit dem Vermieter gesondert vereinbart werden.