Ab sofort verpflichtend für alle!

Mund und Nasenschutz am Sportplatz Wienerberg!

Die Vereinsleitung des SV Wienerberg 1921 hat beschlossen das mit sofortiger Wirksamkeit – das Betreten und der Aufenthalt am Sportplatz Wienerberg, bis auf weiteres, nur mit Mund und Nasenschutz erlaubt ist. Das gilt vor allem für Spieler ab dem Betreten des Sportplatzes, in der Kabine und in allen geschlossenen Räumlichkeiten sowie beim Bestellen in der Kantine. Der Mund und Nasenschutz ist erst am Trainingsgelände abzunehmen. Sollte kein Mund und Nasenschutz getragen werden ist die Teilnahme am Trainings oder Matchbetrieb bzw. der Aufenthalt auf der Sportanlage Wienerberg nicht erlaubt.

Für Besucher und Begleitpersonen ist der Aufenthalt in der Kantine unter Einhaltung des Sicherheitsabstandes erlaubt – aber beim Bestellen in der Kantine oder beim betreten der Räumlichkeiten (WC, Büro) ist das tragen des Mund und Nasenschutzes Pflicht!

Wien am, 13. September 2020